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Die Österreichische Gebärdensprache

Die ÖGS ist seit dem 1. September 2005 in Artikel 8 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes ausdrücklich als Sprache anerkannt. Darin heißt es: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

Diese relativ wage Formulierung hat lt. Krausneker und Schalber (2007) unteranderem zur Folge, dass Kompetenzzentren und Schulangebote für gehörlose bzw. hörbeeinträchtigte Kinder in einzelnen Bundesländern stark variieren. Sowohl in der Aufgabenverteilung als auch bei den Qualifikationsbedingungen für Lehrende.


Der Unterricht in der ÖGS gilt in allen Bundesländern als Ausnahme. Es bekennt sich im Jahr 2007 nur eine Schule klar und offen zur ÖGS und bemüht sich einen bilingualen Unterricht umzusetzen. Alle anderen Schulen setzten den Schwerpunkt deutlich auf die Lautsprache.

Kerstin Rieder  ●  Alexandra Obernberger  ●  Sandra Tilg

ÖGS: Spracherleben in hörenden Familien mit hörbeeinträchtigten Kindern

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